Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass nachdem unser Vater nach dem Erbfall seiner Mutter verstorben ist, er zum Miterben geworden ist. ... Unsere Überlegung hierbei war, unterstützt von Aussagen der Nachlassverwalterin, dass wir direkt von unserer Großmutter erben würden, da unser Vater zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung nicht mehr lebte und daher nie wusste, dass er laut Testament erben würde und auch nicht die Möglichkeit zur Annahme/Verweigerung hatte (vom Tod seiner Mutter wusste er natürlich). ... Unsere Frage lautet daher, ob meine Schwester und ich Anspruch auf den Erbteil am Erbe unserer Großmutter haben, den unser Vater annehmen oder ausschlagen hätte können, wenn er zur Testamentseröffnung noch gelebt hätte (Oder eben, ob der Erbteil am Erbe unserer Großmutter juristisch bereits zur gesamten Erbmasse des Erbes unseres Vaters gehört hat, welches wir ja ausgeschlagen haben.)