Eintrag ererbter Immobilie ins Grundbuch mit Erbvertrag ohne Erbschein
vom 17.6.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Parteien dieser Auflassung sind die Erben und die Vermächtnisnehmer. Für diese Auflassung ist folglich ebenso die Feststellung der Erben im Erbscheinverfahren erforderlich" Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis ist uns bekannt. Obwohl die Argumentation des Grundbuchamts für uns Laien nachvollziehbar erscheint, fragen wir uns, wieso das Nachlassgericht gegenteilige Auskunft gab.