Es gibt ein Testament, dieses scheint nach Rücksprache mit meinem Cousin, der selbst RA in Italien ist, kritisch zu sein, da im Testament sein Wille in etwa erwähnt wird: „die Ehefrau erbt alles, mit dem Erlös aus dem Verkauf der Wohnung am Meer sollen zunächst die Schulden des Hauses am See bezahlt werden, der Rest aus dem Verkauf soll zu gleichen Teilen zu 4 (5?) ... Das Testament wurde in Italien notariell beurkundet. ... Wenn ich den Verzicht in D gerichtlich erwirken lasse, ist das wahrscheinlich nicht genug, da das Gericht in Italien nichts davon weiß, also bleibt das Testament für das Land Italien weiterhin vollstreckbar?