Schenkung Immobilie / Pflegekosten / Rückforderung bei Verarmung
vom 23.5.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
. § 428 BGB unentgeltlich auf Lebensdauer des Längerlebenden das Wohnungsrecht in dem gesamten Haus nebst Garage - unter Ausschluss des Eigentümers – sowie das Nutzungsrecht am Garten. ... Im Hinblick darauf, dass die den Veräußerern als Gesamtberechtigten gem. § 428 BGB eingeräumten Rechte der Versorgung und Absicherung beider dienen, wird zur Regelung des Anspruchsverhältnisses vereinbart: 1. ... Leistung allein an einen Berechtigten hat keine Erfüllungswirkung gegenüber dem anderen Der Erwerber bestellt hiermit das Wohnungsrecht an dem in § 1 beschriebenen Grundbesitz zugunsten der Berechtigten als Gesamtberechtigten nach § 428 BGB – und bewilligt und beantragt die Eintragung im Grundbuch mit dem Vermerk, dass zur Löschung der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen soll, was hiermit vereinbart und beantragt wird.