Und um das umzusetzen, möchten wir natürlich eine Sperrzeit seitens der AfA vermeiden, da diese sowohl mit finanziellen, als auch mit weiteren psychischen Belastungen für uns verbunden wäre. - Durch die eigenständige Kündigung ist ja im Sinne der AfA eine Sperrzeit berechtigt. Allerdings stellt die Kündigung auf ärztlichen Rat ja bereits einen "wichtigen Grund" zur Verkürzung der Sperre dar. - so wie ich es verstehe, würde der Umzug gem. ... Und im Bezug auf den ärztlichen Rat zur Kündigung: - reicht als Nachweis ein ausgestelltes Attest oder ist es notwendig, die entsprechende Anlage (gem. der aktuellen fachlichen Weisung der Afa Anlage 4a "Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat") beizulegen?