Bonus-Vereinbarung Vertrieb im Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
(siehe Vertragstext unten) Ich habe durchaus Vertrauen, dass hier im Weitergang über die Zielvereinbarung/gesonderten Bonus-Vertrag die 20% vereinbart werden, allerdings frage ich mich, ob ich mit diesem Wording riskiere, dass der Arbeitgeber in einem Folgejahr den Bonus ANDERS setzen kann - also zb. nur noch 10% statt die vereinbarten 20% und damit mein Gehalt in der Zukunft niedriger ausfällen könnte, ohne dass das rechtlich gesehen einer Gehaltskürzung gleich kommen würde. ... Etwaige darüber hinausgehende Gratifikationen oder sonstige Sonderzahlungen wären freiwillig ohne Zusage für die Zukunft und würden auch bei wiederholter Zahlung keine Verpflichtung der Gesellschaft für die Zukunft begründen.