AN - Beschäftigungsverbot - Stunden Reduzierung - Gehaltszahlung
vom 3.10.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Nun wurde ich aber VOR Antritt der Stelle wieder Schwanger und der AG hat ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da kein für eine schwangere sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden kann. Ich habe ein Schreiben vom AG erhalten, worin steht, dass das Gehalt auf Basis der letzten drei Gehaltszahlungen berechnet wird für die Zeit vom Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz.