Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um folgenden Fall mit diesen befristeten Arbeitsverträgen: 01.10.21 - 03.03.22 Plichtpraktikum bei Firma A ohne Urlaubsanspruch, 0 Tage Urlaub genommen. 14.03.22 - 14.05.22 Einjährig befristeter Vertrag als Werkstudent bei Firma B, 0 Tage Urlaub genommen, vorzeitige Kündigung durch mich. 15.05.22 - 14.03.23 Wechsel zurück zu Firma A als Werkstudent, befristeter Vertrag, Vertragsende durch Exmatrikulation nach abgeschlossenem Studium, 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr bei 5-Tage-Woche, gearbeitet wurden 2 Tage die Woche entsprechend laut Vertrag dann 12 Tage Jahresurlaub, genommen 12 Tage in 2022, 5 Tage in 2023. 01.04.23 - 31.10.23 Nach erneuter Immatrikulation für Masterstudiengang aktuell wieder bei Firma A befristet eingestellt, diesmal 3-Tage Woche also 18 Tage Jahresanspruch laut Vertrag, bisher 0 Tage Urlaub genommen. ... Für den Zeitraum 15.05.22 - 14.03.23 wird also argumentiert, dass mir für das gesamte Vertragsverhältnis im Jahr 22 nur 7/12 und im Jahr 23 2/12 insgesamt also 9/12 = 9 Tage Urlaub zustanden und ich somit deutlich zu viel Urlaub genommen habe. ... Für das Jahr 2023 entsprechend 2/12, dort habe ich mit 5 Tagen statt 2 Tagen also 3 Tage zu viel Urlaub genommen.