Zum Zeitpunkt des Urlaubsantrags (10.11.2012) nicht vorhersehbar, kommt es am 31.1.2013 zu einer Eigenkündigung des AN, fristgerecht zum 31.3.2013, für einen anschließenden Arbeitgeberwechsel zum 1.4.2012. Stand der Dinge am 31.1. ist nun, dass der Urlaub gebucht und am nächsten Tag angetreten werden müsste, der Urlaubsanspruch durch die Kündigung zum 31.3. aber nur noch drei Zwölftel des Jahresurlaubs, also 6 Tage beträgt. ... Kann der Arbeitgeber diesen Urlaub oder die Dauer des Urlaubs zu diesem Zeitpunkt noch gefährden/beeinflussen?