Verstoß gegen die Fürsorgepflicht
vom 1.10.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Mein letzter Arbeitstag ist der 28.02.2025. ... Die Situation besserte sich trotz Zusagen („Ich bin jetzt da und werde mich kümmern") nicht, sodass ich mich zu einer ordentlichen Kündigung entschieden habe. Nach der Kündigung kam es zu folgenden belastenden Ereignissen: 1.