Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, Ihre Freundin kann am 13. Mai zum 27. Mai kündigen. Da sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen hat und diese unabhängig von einem Datum ist, kann sie zu jedem beliebigen Tag kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am 13. Mai zugeht, da der Tag des Zugangs der Kündigung nicht mitgezählt wird. Ab dem 14. Mai gerechnet endet das Arbeitsverhältnis dann zwei Wochen später, also am 27. Mai. Sie sollte sicherstellen, dass die Kündigung dem Arbeitgeber tatsächlich am 13. Mai zugeht, beispielsweise durch persönliche Übergabe oder per Einschreiben mit Rückschein. Der 27. Mai kann dann ihr erster Arbeitstag in der neuen Kita sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
1. Mai 2024
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12:56
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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