Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

8 Ergebnisse für elternzeit urlaub gehalt resturlaub

Ausbezahlung von Resturlaub vor der Schwangerschaft mit oder ohne Branchenzuschläge
vom 28.3.2019 51 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hallo Zusammen, ich habe vor meinem Mutterschutz und der Elternzeit (12 Tage bis zum Ende meines Einsatzes beim Entleiher) und 6 in der Zeit bis zum Mutterschutz (hiere lag ein Arbeitsverbot vor), in Summe also 18 Urlaubstage angesammelt, die mir meine Zeitarbeitsfima nicht bis zum Mutterschutz und Elternzeit ausbezahlen wollte. ... Ich habe ja auch damals nie weniger Gehalt bekommen, nur weil ich im Urlaub war.
Ist nach der Elternzeit ein Übertrag von Resturlaub aus Vollzeit- in Teilzeitstelle erlaubt?
vom 7.4.2011 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Wie wird mit dem Resturlaub verfahren? ... Ich bekomme also für dieselbe Zeit Urlaub nun weniger Gehalt, ein geringeres Urlaubsentgeld. ... Jemand der Theoretischerweise für 60 % an einem Tag in der Woche 24 h arbeitet hätte dann 15 Wochen Urlaub, und alles für dasselbe Gehalt?
Aufhebungsvertrag mit Urlaubsentschädigung und Abgeltung der Kündigungsfrist
vom 25.4.2009 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich befinde mich seit Februar 2009 in Elternzeit. ... Folgende Fragen habe ich: Wie berechnet sich die Urlaubsentschädigung für Resturlaub, welchen ich vor Antritt der Elternzeit nicht mehr nehmen konnte/durfte? ... Wird das letzte Gehalt aus den 13 Wochen vor Aufhebungsvertrag gemäß Bundesurlaubsgesetz vom tatsächlichen Termin aus gerechnet oder aus den 13 Wochen vor Elternzeit / Mutterschutz (da ich ja seit ein paar Wochen keine Gehaltsbezüge mehr habe)?
Elternzeit / Elterngeld
vom 22.8.2008 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Oder zählt trotzdem mein „normales“ Gehalt weil ich eine Teilzeittätigkeit lediglich während der Elternzeit ausübe? ... 4) Mir stehen noch EINIGE Tage Urlaub zu. a) Muss ich diesen während der Teilzeittätigkeit in Elternzeit nehmen oder verfällt dieser nicht, so dass ich ihn erst nehme (bzw. Auszahlen lasse) sobald ich nach der Elternzeit meine Tätigkeit wieder aufgenommen habe. b) Könnte ich nach dem ersten Jahr und nach dem Ende der Elterngeldzahlungen die Elternzeit unterbrechen und für die Dauer meines Resturlaubs wieder eintreten und danach direkt wieder in Elternzeit gehen um so meinen Urlaub auszahlen zu lassen?
nach Beschäftitgungsverbot und Elternzeit erlaubt AG den Ulaub nicht.Kündigung?
vom 8.7.2008 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
"Kündigung nach Elternzeit" aber irgendwie wurde keine Geld von meinem Konto abgebucht.Also versuche ich es ein 2.Mal meine Frage.Ich arbeite seit Nov 99 in einer ambulanten Dialyse.Bin 06 schwanger geworden und es heißt ja dann gleich Beschäftigungsverbot.Nun will ich im Nov 08 wieder meine Tätigkeit aufnehmenwas auch klar war aber mein Arbeitgeber weigert sich mir meinen zustehenden Urlaub den ich vorm Beschäftigungsverbot noch nicht nahm zu geben.Sind noch 26 Tage (ich bekam aber Urlaubsgeld)vor der Frage wegen dem Urlaub gabs kein Ärger Nun ist er sehr sauer und findet es "unkollegial" den anderen Mitarbeitern gegenüber.Schließlich war ich schon seit der Schwangerschaft zu Hause.Aber es steht mir doch zu!... wann kann er mich kündigen nach der Elternzeit? ... Er verstößt doch gegen das Mutterschutzgesetz wenn er auch den vorherigen Schwangeren nichts von ihrem Urlaub sagte.oder?
frage zur kündigungsgfrist
vom 3.7.2005 15 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Ende sep käme nun eine Arbeitnehmerin aus der elternzeit zurück...wir sind uns aber einig das sie nicht weiter bei mir arbeiten wird.NUn zur frage....nach dem Kündigungsgesetz muß eine frist von 8 wochen meinerseits eingehalten werden..in ausnahmefällen wie geringe mitarbeiterzahl nach meiner kenntnis reichen auch 4 wochen....allerdings ist es für mich als kleinstpraxis nicht unbedingt erstrebenswert eine mitarbeiterin für 4 wochen zu beschäftigen und zu bezahlen während die vetretung ja bleiben wird also beschäftigt ist! ... sprich wie komme ich drumherum gehalt für 4 wo zu bezahlen in der ich für die arbeitnehmerin keine arbeit habe. sie möchte gern gekündigt werden um arbeitslosengeld zu bekommen und krankenversichert zu sein....gbt es eine lösung??