. - Diese Firma hat vor, einen Mitarbeiter M aus Kasachstan einzustellen. - M wohnt in Kasachstan (wohnte dort immer und bleibt auch dort weiterhin, es erfolgt kein Umzug nach Deutschland) - M wird seine Arbeit direkt in Kasachstan ausüben, von zu Hause aus per Internet (Büroarbeiten, Emailverkehr, Telefonate per Skype usw.) - Keine Filiale / Betriebsstätte in Kasachstan, lediglich der M arbeitet dort von zu Hause per Internet - Die Tätigkeit von M ist erstmals zu 100% für Deutschland bestimmt (also keine Kunden oder Lieferanten in Kasachstan, sondern Service für deutsche Kunden). Wie ist dieser Mitarbeiter a) SV- und RV-technisch, b) steuerrechtlich zu behandeln? Ist es evtl. optimaler, den Mitarbeiter nicht einzustellen, sondern dass er sich in Kasachstan als selbständig meldet und für die deutsche Firma dann Leistungen erbringt (=Dienstleister) Vielen Dank und Grüße