Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ist das eine Scheinselbständigkeit?

| 10. Januar 2019 12:06 |
Preis: 42€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Hallo,
Ich arbeite seit zwei Jahren als freie Mitarbeitern für eine Zeitung in geringfügiger Basis (Gewerbeschein) mein Verdienst ist nie mehr als 420Euro im Monat und die 4800 Grenze (Rentenversicherungsfrei) habe ich nie überschnitten. Zudem kann ich mir meine Arbeitszeit frei einteilen, wie viel ich mache, und arbeite nur von zuhause.

Besteht hier der Verdacht auf Scheinselbständigkeit, da ich nur einen Auftraggeber habe?

Sehr geehrter Fragesteller,

Bei Ihrer Frage nach der Scheinselbständigkeit geht es nicht immer nur um die Frage, ob man für einen oder mehrere Auftraggeber tätig ist. Das Bundesministerium schreibt dazu:

"Auch wenn Sie sich einen zweiten oder dritten Auftraggeber suchen, wäre jeweils separat zu prüfen, ob es sich hierbei tatsächlich um eine echte Selbständigkeit oder jeweils um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Auch kommt es hierbei nicht primär auf die Vertragsgestaltung, sondern in erster Linie auf die Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung d.h. auf die tatsächlichen Verhältnisse an, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird. Ein Kriterium zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung (d.h. versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung als Arbeitnehmer) und Selbständigkeit ist die Eingliederung in einen Betrieb, das heißt eine Bindung an die Art und den Ort der Arbeitsausführung. Auch die vertragliche Unterstellung in das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann auf eine abhängige Beschäftigung hindeuten. Außerdem wird von Arbeitnehmern - im Gegensatz zu Selbständigen - kein unternehmerisches Risiko (z.B. Verlust des eingesetzten Kapitals oder eigener Arbeitsmittel) getragen. "

Sie arbeiten 1.) zu Hause und 2.) weisungsungebunden . Sie teilen die Zeit ohne Einschränkung frei ein, und bestimmen auch die Zeitmenge frei. Dies spricht alles für eine freie unternehmerische Handlung, und stark gegen ein Angestelltenverhältnis, da es sich in jeglicher Hinsicht anders verhält als bei einem Angestellten.

Wenn Sie nunmehr auch die Rechnungen entsprechend ausstellen, sehe ich keine Bedenken wegen einer Scheinselbstständigkeit. Diese dürfte kaum vorliegen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 12. Januar 2019 | 18:59

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?