3.12.2020
| 65,00 €
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Ich gehe davon aus, dass die Krankheitszeit nicht im Arbeitszeugnis aufgenommen werden darf, weil die Krankheitszeit nicht die Hälfte der gesamten Beschäftigungsdauer ausmacht. 2. ... Weiterhin gehe ich davon aus, dass ich mit einem sehr guten bis guten Arbeitszeugnis rechen kann, weil die Beurteilungen während der Arbeitszeit gut waren und die Krankheitszeit keinen Einfluss auf das Arbeitszeugnis hat.