Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bewertung des Zeugnisses: So nicht akzeptabel. Ein einziger Satz stellt unproblematisch keine angemessen Beurteilung dar.
Die Tatsache, daß Sie in einer kleinen Abteilung arbeiten, oder die Kürze der Anstellungsdauer, spielt dabei keine Rolle.
Im Einzelnen:
[Einleitung]
[Tätigkeitsbeschreibung]
[Zusammenfassung und fachliche Beurteilung]:
Leistungsbewertung
Herr [xxx] hat während seiner kurzen [xxx] Weiterbildung an der Klinik für [xxx] im Klinikum [xxx] gute Kenntnisse in der Diagnose, Differentialdiagnose u. Therapie bei Erkrankungen der [xxx] erworben. Er ist in der Lage, dieses fachspezifische Wissen in gute Arbeit umzusetzen.
Prüfvermerke dazu
Vorbemerkung
Welche Grundelemente ein qualifiziertes Arbeitszeugnis genau enthalten muss, ist in der deutschen Rechtsprechung in den einzelnen Punkten in der Rechtsprechung umstritten. Vgl. beispielsweise das sorgfältig begründete Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 27. April 2000, (Aktenzeichen Az. 4 Sa 1018/99), dort Randziffer (Rz). 121 ff. mit tieferer Gliederung in Rz. 147 ff. und weiteren Nachweisen.
Nicht in jedem Zeugnis müssen alle Gesichtspunkte ausführlich enthalten sein, sondern sie können auch zusammengefasst werden. Die Art der Beschäftigung und die Beschreibung des Aufgabengebietes gehen meist ineinander über. Gleiches gilt im Regelfall auch für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit und des Sozialverhaltens. Auch kann sich z.B. eine Gesamtbewertung über Führung und Leistung verhalten.
Als allgemein anerkannte Bewertungskriterien ist u.a. der Grundsatz der Vollständigkeit des Zeugnisses zu erwähnen, vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 12.08.2008 (Az. 9 AZR 632/07). Zu erwartende Inhalte müssen angegeben werden. Das Zeugnis muss zudem wohlwollend sein, vgl. BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 – dort Rn. 19.
Bewertung der genannten Textpassage (ist das wirklich alles oder haben Sie Teile weggelassen?)
"Herr [xxx] hat während seiner kurzen [xxx] Weiterbildung an der Klinik für [xxx] im Klinikum [xxx] gute Kenntnisse in der Diagnose, Differentialdiagnose u. Therapie bei Erkrankungen der [xxx] erworben. Er ist in der Lage, dieses fachspezifische Wissen in gute Arbeit umzusetzen."
Prüfvermerk Bewertung: Schulnote befriedigend (3). Kein Superlativ, "gut" aber ohne Verstärker. Es handelt sich um den Textbaustein, der in der Regel zum Punkt Weiterbildung nach den Fachkenntnissen erwähnt wird.
"Herr [xxx] ist ein gewissenhafter u. verantwortungsbewusster Arzt, der sich für die Belange der ihm anvertrauten Patienten mit großem persönlichen Engagement, Fürsorge u. Einfühlungsvermögen einsetzt."
Prüfvermerk Bewertung:
Den dürftigen einzigen Satz isoliert bewertet ergäbe sich die Schulnote: befriedigend (Schulnote 3) .
Es sind in dem „Einzelsatz" kein Superlativ vorhanden und auch kein Verstärker.
Der „Einsatz mit großem persönlichem Engagement" entbehrt für die Notenstufe „gut" eines Verstärkers. Daher dürfte die Gesamtbenotung in dem Einzelsatz um die Note 3 liegen.
Mit Bezug auf das oben zitierte Urteil fehlt jedoch für eine echte Bewertung zwingend eine Mindestgliederung in die folgenden Punkte:
Arbeitsbefähigung (Können)
Arbeitsbereitschaft (Wollen)
Arbeitsvermögen (Ausdauer)
Arbeitsweise (Einsatz)
Arbeitsergebnis (Erfolg)
Arbeitserwartung (Potential)
Herausragende Erfolge oder Ergebnisse (notwendig für Schulnote „sehr gut")
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung - fehlt
Führungsleistung (nur bei Führungskräften) – fehlt (kann Ihren Angaben nicht entnommen werden)
Verhaltensbeurteilung
Vertrauenswürdigkeit
Verantwortungsbereitschaft
Sozialverhalten
(Zusammenfassende Führungsbeurteilung)
Verhalten zu Vorgesetzten - fehlt
Verhalten zu Gleichgestellten - fehlt
Verhalten zu Untergebenen - fehlt
Verhalten zu Dritten (Kunden, Patienten) - fehlt
Prüfvermerk: Da die Auslassungen jeweils mit der Schulnote 6 (ungenügend) zu verstehen sind, liegt in Wahrheit insgesamt dennoch eine Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens mit der Schulnote 6 (ungenügend) vor.
Beendigungsmodalität
(bei Schlußzeugnis)
Schlußformel
Wir danken Herr [xxx] für die in unserer Abteilung geleistete Mitarbeit und wünschen Ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Prüfvemerk: Es fehlen „Bedauern" sowie Gesamtnote
[xxx], den 31.03.2021
[Ende]
Prüfvermerke: Die erwähnten Punkte in der Bewertung fehlen komplett. Führungsaufgaben werden nicht erwähnt, keine Hervorhebungen der Leistungen.
Weder eine zusammenfassende Beurteilung der Leistung ist erkennbar und auch das Sozialverhalten (besonders wichtig die Reihenfolge) wird nicht bewertet.
Nach dem Dank kommt eigentlich der Punkt „Bedauern" und eine bewertende Geamteinschätzung des Mitarbeiters. Dieser Punkt ist allerdings isoliert nicht einklagbar.
Tipps zum weiteren Vorgehen:
Entwickeln Sie Eskalationsstufen.
Suchen Sie ein freundliches Vorgespräch. Wenn das scheitert:
Setzen Sie zunächst dem Arbeitgeber zunächst kurze Fristen zur Zeugniskorrektur mit der Ankündigung, dann rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.
Hilfreich ist es u.U., einen eigenen Entwurf vorzulegen, weil es hier offensichtlich an den notwendigen arbeitsrechtlichen Grundkenntnissen fehlt.
Wenn der Arbeitgeber / Vorgesetzte nicht kooperativ ist, sollten Sie kurzfristig Klage auf Zeugnisberichtigung beim Arbeitsgericht einreichen.
Bitte Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag beachten.
Anspruchsgrundlage für die Zeugnisberichtigung ist die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Verbindung mit § 630 BGB. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen auf das Wohl und die berechtigten Interessen seiner Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen.
Ende der Bewertung des Arbeitszeugnisses
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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