In meinem Arbeitsvertrag mit Firma A habe ich jedoch eine Klausel, die (vermeintlich) dazu gedacht, eben dieses Szenario zu unterbinden. Mich interessiert nun, ob und in wie fern diese Klausel tatsächlich Gültigkeit besitzt. Der Wortlaut der Klausel ist wie folgt: Umgehungsverbot (1) Der Arbeitnehmer ist während seines Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitgeber, sowie einem Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers, direkt oder über Dritte für Kunden, Partner oder andere Unternehmen, mit denen der Arbeitgeber zusammenarbeitet, tätig zu werden; das gleiche gilt auch für mit den Kunden gem. §§15ff AktG verbundene Unternehmen. (2) Verstößt der Arbeitnehmer schuldhaft gegen vorgenannte Ziffer, so ist er zur Zahlung einer vom Arbeitgeber festzusetzenden und angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000 € an den Arbeitgeber verpflichtet, die im Streitfalle vom zuständigen Gericht der Höhe nach zu überprüfen ist.