Betriebliche Minusstunden - Regelung bei bevorstehender Kündigung
vom 29.9.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Am Ende eines Jahreszeitraums übrig gebliebene Minusstunden werden nicht zum Nachteil des Mitarbeitenden abgerechnet, übrig gebliebene Plusstunden werden mit 15 €/Stunde verrechnet.