Selbsbeteiligung wegen vermeintlicher grober Fahrlässigkeit
vom 22.1.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jürgen Wünschmann / Passau
Ich habe eine Zahlungsvereinbarung bereits unterschrieben, doch bin nicht damit einverstanden, da a) die Definition der groben Fahrlässigkeit zumindest prüfungswürdig erscheint, b) das Risiko für die Arbeitsmittel nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden kann (sollte) und c) bereits vorliegende Abnutzung am Fahrzeug, wie eine nicht ordnungsmäßig schließende Tür und/oder ein nicht funktionstüchtiger Metallstift zumindest teilweise zum Geschehenen beigetragen haben könnten.