Arbeitsrecht nach Elternzeit
vom 9.3.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ich bin von Beruf Pflegehelferin und arbeite seit 2016 in einem Altenheim in München. ... Am 01.02.2025 bin ich teilweise an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt (Teilzeit mit 50 % Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit), und hier beginnen meine Unsicherheiten. ... Ich möchte lediglich ehrlich für meine Familie arbeiten und genug verdienen.