13. Gehalt oder Weihnachtsgeld mit Rückzahlung
vom 3.2.2019
55 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Gehalt (mehr als € 100,-- brutto) wurde mir im November 2018 als "Urlaubs-/Weihnachtsgeld" (Sonderzahlung/Einmalbezug) berechnet und im Dezember 2018 genau so wieder abgezogen. ... Wenn und soweit der Arbeitgeber weitere Gratifikationen leistet (z.B. Prämien), so wird hierzu ausdrücklich festgestellt, dass solche Sonderzuwendungen freiwillige, einmalige Leistungen sind, die nicht zu jährlich wiederkehrender Zahlung verpflichten.