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7 Ergebnisse für anspruch prämie 100 weit

13. Gehalt oder Weihnachtsgeld mit Rückzahlung
vom 3.2.2019 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Gehalt (mehr als € 100,-- brutto) wurde mir im November 2018 als "Urlaubs-/Weihnachtsgeld" (Sonderzahlung/Einmalbezug) berechnet und im Dezember 2018 genau so wieder abgezogen. ... Wenn und soweit der Arbeitgeber weitere Gratifikationen leistet (z.B. Prämien), so wird hierzu ausdrücklich festgestellt, dass solche Sonderzuwendungen freiwillige, einmalige Leistungen sind, die nicht zu jährlich wiederkehrender Zahlung verpflichten.
Prämienzahlung nach Arbeitsvertrag?
vom 3.3.2011 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, hier der Auszug aus dem Arbeitsvertrag: "Die weitere Gehaltsentwicklung, Prämien etc. richten sich nach dem Ergebnis des jährlichen Mitarbeitergesprächs und nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Werden die Zielvorgaben zu 100% erreicht und lässt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens es zu, kann bis zu einem Monatsgehalt als Prämie gewährt werden. ... In wie weit besteht hier ein Anspruch auf die Prämie?
Veranlagungszeitraum für Elterngeld bei nebenberuflicher Selbständigkeit
vom 10.9.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin seit 2001 fest angestellt und gemeinsam mit meinem Lebensgefährten seit Mitte 2007 nebenberuflich selbstständig. Wir erwarten nun in 4 Wochen unser erstes gemeinsames Kind und sind uns wegen der nebenberuflichen Selbständigkeit mit dem Veranlagungszeitraum des Enterngelds sehr unsicher. Die Elterngeldstelle teilte mir bereits Mitte diesen Jahres mit, dass das Elterngeld für mich nach dem letzten abgeschlossenen Zeitraum (also für das Jahr 2009) berechnet wird, da ich sowohl 2009 als auch 2010 ohne Pause beide Tätigkeiten ausgeübt habe.
Gratifikation und Freiwilligkeitsvorbehalt
vom 13.1.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.“ 2.... Dieser wird zweimal jährlich im Zusammenhang mit einer im Einzelnen zu treffenden Zielvereinbarung festgelegt und bei 100 prozentiger Zielerreichung mit der Zahlung von jeweils einem weiteren monatlichen Gehalt, wie in 1. festgelegt vergütet.“ 3.... Es ist also m.E. von 100% Leistung auszugehen, die ich auch erbracht habe. 1)Ist der Freiwilligkeitsvorbehalt in Abs. 1 in diesem Fall wirklich uneingeschränkt gültig und ich habe überhaupt keinen Anspruch auf die Gratifikation?