Täuschung bei Übungsschein/ Auswirkung auf jur. Staatsexamen
vom 28.9.2010
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Mich würde Ihre Rechtsansicht zu folgendem Sachverhalt interessieren. Wenn ein Jurastudent erfolgreich sein 1. Staatsexamen absolviert hat und im Nachhinein bekannt wird, dass er in einer Übung für Fortgeschrittene (z.B. BGB) getäuscht hat (z.B. die Hausarbeit von einem Dritten hat schreiben lassen), kann ihm dann noch nachträglich das Examen aberkannt werden? Anmerkung: Das einschlägige JA ...