Exmatrikulation wegen Krankheit
vom 22.11.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Schröder / Saarbrücken
Ich befinde mich im 5.ten Semester. Habe nachdem ich zweimal meine prüfung nicht bestanden habe einen mündlichen Antrag gestellt. Wurde genehmigt und bekam zwei Wochen später einen Termin zur mündlichen ergänzungsprüfung. Leider bin ich erkrankt und konnte nicht die Prüfung antreten, habe ein Attest bekommen. Am selben Tag habe ich im Prüfungsbüro angerufen und erklärt das ich die Prüfung nicht ...