Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Fragen kann ich anhand des mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworten.
1. Endgültiger Verlust des Prüfungsanspruchs
Im derzeitigen Klageverfahren geht es um die Frage, ob Sie Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren und zwar auch unabhängig davon, dass es an einer anderen deutschen Universität mehr Wiederholungsversuche gibt. Durch Erhebung der Klage haben Sie die aufschiebende Wirkung ausgelöst, d.h. Sie bleiben solange immatrikuliert, bis es eine rechtskräftige Entscheidung in der Verwaltungsrechtssache gibt.
Nehmen Sie jedoch die Klage zurück, steht der endgültige Verlust des Prüfungsanspruchs im Fach Chemie fest. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die neue Immatrikulation. Denn weder hochschulstart.de noch die aufnehmende Universität haben bislang Kenntnis von dem rechtshängigen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
2. Mögliches Vorgehen
Ich empfehle Ihnen - im Falle der neuen Zulassung - die aufnehmende Universität über das Klageverfahren unverzüglich zu informieren und sich bestätigen zu lassen, dass der mögliche endgültige Verlust des Prüfungsanspruchs im Fach Chemie bei der neuen Immatrikulation keine Auswirkung hat und Sie den vorklinischen Abschnitt an der neuen Universität abschließen können.
Unterlassen Sie die Information gegenüber der aufnehmenden Universität und die aufnehmende Universität erhält im Nachgang Kenntnis über das noch anhängige Klageverfahren und Sie verlieren möglicherweise das Verfahren, droht unter Umständen die nachträgliche Rücknahme der Immatrikulation. Dann können Sie den Studiengang an einer deutschen Hochschule nicht mehr fortführen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reckling
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Antwort
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