Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

steuerliche Absetzbarkeit Büroräume Wohneigentum

| 7. April 2022 13:10 |
Preis: 117,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

wir (meine Frau und ich) stehen unmittelbar vor dem Erwerb einer Immobilie. Als selbständiger Einzelunternehmer würde ich gern wissen, ob es in punkto steuerliche Geltendmachung der Nutzung von Wohnraum als Bürofläche (räumlich getrennt darstellbar) besser wäre, wenn nur meine Frau als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und mir Büroflächen vermietet? Ist es in diesem Zusammenhang möglich, dass ich die Finanzierung (den Kredit) allein bestreiten werde, aber meine Frau als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist?

Vielen Dank!



7. April 2022 | 16:25

Antwort

von


(717)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Hinsichtlich der steuerlichen Geltendmachung der Kosten der Büroräume ist es irrelevant, ob Sie die Immobilie gemeinsam erwerben oder Ihre Ehefrau die Immobilie alleine erwirbt.

Erwerber der Immobilie ist derjenige, der im Grundbuch steht.

Problematisch ist nur, dass das Arbeitszimmer Betriebsvermögen wird, da das Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit aufgeben, entsteht ein Veräußerungsgewinn, da das Arbeitszimmer dann vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen übergeht.

Daher sollten Sie Ihre Ehefrau das Haus alleine erwerben lassen und die Räumlichkeiten mieten, Ihre Ehefrau hat dann zwar Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sie können die Kosten komplett als Betriebsausgabe absetzen. Dabei sollten Sie den Mietvertrag fremdüblich abschließen, mithin sich an den örtlichen Preisen orientieren.

Den Kreditvertrag können Sie dennoch gemeinsam unterschreiben, das ist von der Arbeitszimmerproblematik losgelöst.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 7. April 2022 | 16:33

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sebastian Braun »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. April 2022
5/5,0

ANTWORT VON

(717)

Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht