Gewohnheitsrecht ?
vom 26.4.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Auf eine Seite vom Haus geht die Grenze direkt an mein Hauswand, ich habe also auf diese Seite kein Grundstück und auch kein Fenster, aber ein Aussentür zum Einliegerwohnung. ... Kan ich mein Nachbar einfach beauftragen das Gartenhaus zu entfernen? ... Oder gibt es in diesem Fall ein Risiko das nach zu viele Jahre ein Gewohnheitsrecht eintretet?