Frist für Schadensersatz durch Abrisschaden noch nicht verstrichen?
vom 13.8.2019
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die Mauer des abgerissenen Hauses ist 3 Mauersteine breit. ... Obwohl der ganze Straßenzug unter Denkmalschutz steht, wollte die Stadt uns mit Hilfe von Fördermitteln überreden, das Haus plus Nebengebäude abreißen zu lassen. ... Meine Frage: Ist die Frist verstrichen oder kann ich noch Schadensersatz bzw. die Verkleidung des Giebels mit Eternit (Anordnung vom Denkmalschutz) von der Nachbarin verlangen, denn ich hatte ja schon 2010 verlangt, das sie den Schaden beheben muss.