Beschäftigungsverbot in Elternzeit
vom 12.7.2018
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Ich bin 2016 durch meine erste schwangerschaft ins beschäftigungsverbot gegangen. seit dezember bin ich in elterzeit. die elternzeit habe ich für 24 monate beantragt. ich habe elterngeld plus beantragt damit ich 30 stunden bei meinem arbeitgeber arbeiten kann. diese stunden hat mein arbeitgeber nicht ausgnutzt sondern mich nur ca 24h im monat eingesetzt. eltergeld habe ich nie bekommen. habe mich leider nicht weiter darum gekümmert. nun bin ich erneut schwanger und im beschäftigungsverbot und hätte gerne das geld was ich in meiner ersten schwangerschaft von meinem arbeitgeber bekommen habe. mein arbeitgeber behauptet ich müsse dafür mit seiner zustimmung die elternzeit beenden und ist sich nicht sicher ob er diesem zustimmen würde. frage 1: brauche ich die zustimmung des arbeitgebers um meine elternzeit zu beenden? frage 2: wie beende ich meine elternzeit? frage3: habe ich anspruch auf mein gehalt von vor der ersten schwangerschaft (bzw. in der ersten schwangerschaft/im beschäftigungsverbot)