Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

6 Ergebnisse für überstunde berechnung mitarbeiterin

Berechnung von Überstunden und Zuschlägen nach AVR
vom 14.1.2008 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Müssen bei der Berechnung der IST-Arbeitszeit, nicht die Dienstfreien Tage für Überstundenausgleich dazugerechnet werden um auf die richtigen Plusstunden zu kommen. ... Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist in der Regel ein Zeitraum von bis zu 24 Wochen oder einem halben Jahr zugrunde zu legen. Beginn und Ende des Zeitraums für die Berechnung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist im Voraus festzulegen. § 9c Überstunden, Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte (1) Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 9) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen.
Monatliche Stunden
vom 2.2.2017 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Mitarbeiterin hat im Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden stehen. Bei dem Stundenzettel schreibt die Mitarbeiterin eine monatliche Mindeststundenzahl von 160 Stunden. ... Mitarbeiterin möchte die Stunden die über 160 Stunden sind als Mehrarbeit vergütet haben.
Weihnachtszuwendung
vom 8.12.2010 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
In den letzten 12 Arbeitsmonaten bis Kündigung habe ich brutto 37.300 Euro verdient (12x Gehalt zzgl. ausgezahlte Überstunden und Einmalzahlung Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts), das sind geteilt durch 12 also 3107,90 Euro monatlich. ... Laut persönlicher Info einer AA-Mitarbeiterin wurden für den Jahresgesamtverdienst von 37.300 Euro 397 versicherungspflichtige Tage zugrunde gelegt.