Verleumdung
vom 3.1.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Wohne in diesem hause seit ca 4 jahren(VH EG),hatte auch im ersten jahr des öfteren laute musik bei feiern(Geburtstag,Silvester)nach der ersten abmahnung wurde dieses eingestellt sodas ich solche feiern nicht mehr in meiner wohnung stattfinden,trotzdem wurde mir zum wiederholten male eine abmahnung wegen lautstarken abspielen von musik nach 22 uhr vorgeworfen wobei ich zu diesen zeitpunkten nachweislich nicht zuhause war. Meine Frage ist: Wie kann man sich gegen solche behauptungen wehren,da ich nicht einsehe wegen falscher aussage des unbekannten mieters,eine kündigung des wohnverhältnisses hinzunehmen.