Kündigung des Untermietverhältnisses.
vom 1.9.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich bin als Hauptmieter einer 5-Zimmer-Wohnung eingetragen und habe im November 2008 ein Untermietvertrag mit meiner damals besten Freundin geschlossen. ... Im mietvertrag steht dass der Untermieter das recht hat, den mietvertrag 3 wochen zum Monatsende zu kündigen, das Kündigungsverhältnis des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter wird dort nicht aufgeführt. ... Meine Frage wäre ob die gewerbliche prostitution in zusammenhang mit dem blockieren meienr wohnräume durhc zusperren des nicht im Mietvertrages stehenden Durchgangszimmers zu einer fristlosen kündigung führt, oder muss ich die gesetzlichen 3 moante einhalten, was zum problem führen kann, weil ich die mündliche kündigung zum 31 Oktober 2009 vom vermieter erhalten habe.