Zeitmietvertrag Ja/Nein? Korrekte Kündigung?
vom 2.11.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Wir sind damit der Ansicht das wir im Sinne des Vertrages richtig gehandelt hatten (Zeitmietvertrag). Wir haben auch keine schriftliche Kündigung versandt, da wir die Ansicht vertreten haben dass der Vertrag auf 1 Jahr limitiert ist. ... Der Vermieter verlangt von uns dass wir diesen Monat bezahlen, weil wir ihm den Vertrag nicht gekündigt hatten (er vertritt die Ansicht dass es sich hier nicht um einen Zeitmietvertrag handelt) und somit an die 3 monatige Kündigungsfrist gebunden sind.