muß in 2 Wochen ein Formular unterschreiben was folgenden Widerspruch als Laie für mich aufweist : erkläre hiermit...dass a) weder derzeit gegen mich ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwi-schenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder Vergehens ge-führt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer Verurteilung oder Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO abgeschlossen wurde;3 3 In der Erklärung können anhängig gewesene Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt oder mit einem Freispruch beendet worden sind oder bei denen eine ergangene Eintragung im Bun-deszentralregister entfernt oder getilgt wurde. Auch Verfahren, die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen, dürfen unerwähnt bleiben dazu 2 Fragen : 1.muß ich jetzt eine Einstellung aus dem Jahre 1994 angeben oder nicht (nach 153a "Betrug") ? ... hier lautet die Fußnote "Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, dürfen unerwähnt bleiben." ist damit die Einstellung gemeint nach 153a (Verfahren mit Geldbuße oder Sanktion), also wäre diese zu melden ?