Grundbuchberichtigung (siehe Verständnisfrage zu §2056 BGB)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit benötige ich nochmals ihre Auskunft zu einer Frage (Rubrik Erbrecht "Verständnisfrage zu <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2056.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2056 BGB: Mehrempfang">§2056 BGB</a>"), die ich bereits am 22.11.2007 geschrieben habe und durch Herrn Rechtsanwalt Wolfram Geyer zu meiner Vollsten Zufriedenheit beantwortet wurde.