Provisionsrückzahlungen als freier Handelsvertreter nach Kündigung
vom 29.6.2014
41 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Der leider sehr leichtgläubige Kunde wird mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit durch den neuen Berater und mit den neuen Verträgen schlechter gestellt worden sein als mit den von mir vermittelten Verträgen. Ich gehe davon aus, dass er eine erneute Abschlussgebühr zahlen musste, die mit Sicherheit teurer ist, als die evtl. besseren Konditionen der neuen Verträge es jemals ausgleichen könnten. ... Als Anlage zu meinem Vertretervertrag habe ich leider den Provisionsbestimmungen zugestimmt, die einen gestaffelten Rückzahlungsanspruch von bis zu 36 Monaten beinhalten, falls der Kunde kündigt bzw. die Verträge nicht aktiv bespart.