Können wir ihre Sachen einbehalten, bis sie den Mietzins gezahlt hat, ist eine fristlose Kündigung ü
vom 6.10.2008
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Hallo,wir haben seit 01.09.08 eine Wohnung vermietet. Es ist ein Zeitmietvertrag (1Jahr)mit Recht auf fristlose Kündigung, wenn Fortsetzung des Mietverhältnis unzumutbar wäre.Die dame hat vor 20 Tagen fristlos gekündigt und zahlte für oktober auch keine Miete mehr, wohnt auch nicht mehr hier.Einige Sachen sind aber noch hier.Ich habe meine Stelle extra aufgegeben, damit ich mich um ihr Kind kümmern kann, während sie zur Ausbildung geht. Wir haben auch extra die Zimmer fertig gemacht (neue Fenster einbauen lassen und renoviert, die Kündigung trifft uns finanziell sehr) Könne wir ihre Sachen einbehalten, bis sie den Mietzins gezahlt hat?