Betriebsübergang § 613a BGB vor Beginn der Alterteilzeit
Zusätzlich zu der Vereinbarung zur Altersteilzeit gibt es eine von mir unterzeichnte "Vereinbarung anlässlich des Abschlusses eines Alterteilzeitvertrages" in der geschrieben steht ".. sind sich die Parteien in Ergänzung des Altersteilzeitvertrages vom heutigen Tag einig, dass für beide Parteien durch den Abschluss dieses Vertrages das Recht zu einer ordentlichen Kündigung bis zum 1.7.2009 unberührt bleibt". Meine Fragen dazu: - Gilt der Altersteilzeitvertrag als individuelle vertragliche Regelung die unverändert übergeht, d.h. der neue Arbeitgeber muss diesen Vertrag erfüllen. - Gilt die in einem anderen Beitrag gemachte Aussage auch für den Fall daß die Altersteilzeit wie in meinem Fall noch nicht begonnen hat: "Tritt der Betriebsübernehmer als neuer Arbeitgeber nach § 613a BGB in den bestehenden Altersteilzeitvertrag ein. ... Der neue Arbeitgeber hat rechtlich eigenständige GmbH`s die parallel zu unserer "neuen" zugekauften AG weiter fortgeführt werden und die neuen Kollegen arbeiten teilweise in unterschiedlichen rechtlich eigenständigen Unternhmen.