Sozialgerichtsbarkeit - Einspruch gegen meinen Arbeitslosengeldbescheid
vom 13.3.2005
10 €
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Ich beabsichtige meiner Klageschrift noch eine Erklärung meines bisherigen Arbeitgebers beizufügen, in der er erklärt, dass ihm die Meldepflicht nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/37.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 37 SGB III: Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung">§ 37</a> B SGB III auch nicht bekannt war und seine Hinweispflicht nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/2.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2 SGB III: Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit">§ 2 SGB III</a> ebenfalls nicht bekannt war. ... Weist die Bundesagentur für Arbeit meinen Einspruch zurück, gibt es doch bestimmt wieder eine Frist, innerhalb ich Klage vor dem Sozialgericht erheben muß oder? ... Nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 140 SGB III: Zumutbare Beschäftigungen">§ 140 SGB III</a> minderst sich gemäß mein Anspruch fuer längsten 30 Tage.