Niederlassungserlaubnis - Aberkennung möglich?
vom 16.10.2008
40 €
Historischer Preis
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Folgender Sachverhalt: Ich bin Deutscher, meine Ex-Frau ist Russin. Sie hat im April 2008 die Niederlassungserlaubnis erhalten, wo wir gemeinsam die Eheerklärung unterschrieben haben. 36 Monate Ehezeit waren im März 2008 erfüllt. Im Mai 2008 haben wir uns räumlich getrennt, Sie ist aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen.