Hallo,einleitend ist zu sagen,daß ich in 2004 und 2005 auf eBay Markenkleidung verkauft habe und deshalb einen Gewerbeschein beantragt hatte.Diese Verkäufe habe ich Ende 2005 aufgegeben,das Gewerbe aber nicht abgemeldet.Anfang 2006 habe ich begonnen,eine private Sammlung von alten Autoprospekten über eBay zu verkaufen,da ein finanzieller Engpaß eintrat,über das ganze Jahr hinweg habe ich in sammlerischer Tätigkeit auch weitere Prospekte eingekauft und auch verkauft.Im Juli 2006 habe ich das Gewerbe dann abgemeldet,da ich mit dem Verkauf von Kleidung nichts mehr am Hut hatte.Auf Abmahnung der Wettbewerbszentrale wurde dann im Dezember 2006 ein neues Gewerbe angemeldet,da der Umfang des Prospekthandels Dimensionen erreichte,die mich als Gewerbetreibenden qualifizierten und ich keinen Ärger wollte.Inzwischen macht mir dies auch viel Spaß,so daß ich es neben meinem normalen Beruf gerne im kleinen Stil (etwa 20-30 Auktionen/Monat) weiterbetreiben würde und abgesichert sein will. Gestern habe ich nun ein Schreiben mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung erhalten.Ich hatte in meiner Lohnsteuererklärung wegen des neuen Gewerbes auch die Anlage GSE ausgefüllt,aber wegen den damals privaten Verkäufen auf eBay keine gewerblichen Gewinne angegeben,den alten,bis Juli gültigen Gewerbeschein aber vergessen.Die über das Jahr getätigten Verkäufe ergaben eine Summe von etwa 7.000 Euro,wie ich heute nachgerechnet habe.Jeder Verkauf wird von mir dokumentiert,ich kann aber natürlich keine Belege vorweisen. ... Übrigens hatte ich letztes Jahr für meinen Lohnsteuerausgleich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen,die alten Umsätze aus dem Handel mit Kleidung wurden also bereits korrekt versteuert,bzw. war ich auch hier unter dem Freibetrag,deshalb kamen bis heute keine Forderungen für diese Verkäufe.