Hallo, ich wurde außerorts auf einer bundesstraße von einer zivilstreife aufgehalten, die strecke war auf 60 km/h begrenzt, ich bin jedoch mit einer geschwindigkeit von 120 km/h gefahren, kurz zuvor hatte ich dieses polizeiauto in der gleichen begrenzungszone überholt, dadurch sind sie auf mich aufmerksam geworden und mir gefolgt zwischen dem überholvorgang und dem stoppen durch die zivilstreife lang eine strecke von ca. 400 meter. der polizist kam auf mich zu sagte, ob ich nicht etwas zu schnell bin, ich verneinte dies, er verlangte führerschein und fahrzeugpapiere, kontrollierte dies und gab sie mir dann wieder zurück, er sagte, das ich in einer 60 begrenzung 120 gefahren sei und sie auch noch überholt habe, ich sagte ich möchte gerne ein videoband oder einen beweis sehen, dass ich 120 gefahren bin. er meinte darauf, dass es reiche, wenn er und sein kollege das gesehen hätten. ich sagte, dass ich evtl. etwas zu schnell war in dem moment als ich das polizeitauto überholt habe, jedoch nicht 120 km/h gefahren bin. darauf meinte er nur, dass ich 120 km/h gefahren bin, davon 20% abgezogen werden und ich ein schreiben von ihm erhalte. zum schluss drückte er mir noch rein, das es unverantwortlich ist, mit 4 personen in einem wagen so zu fahren... jetzt würde ich gerne wissen, wie die rechtlichen gegebenheiten sind, kann er anhand seiner aussage und die seines kollegen mich dazu belangen, dass ich wirklich 60 km/h (-20%) zu schnell gefahren bin, was ja heißen würde 1 monat fahrverbot, oder kann ich mich gegen die vorgehensweise wehren, wenn der brief des polizisten kommen sollte. mit welchen folgen muss ich nun rechnen, bzw. wie wird die sache weitergehen?