Sehr geehrte Damen und Herren, um meinen Fall am besten zu erläutern, möchte ich Ihnen diesen chronologisch darstellen - wie folgt: - nach der Trennung von meiner Freundin im August letzten Jahres kam es zum finanziellen Engpass beiderseits - da meine damalige Freundin zu Ihrer Schwester zog, ich jedoch in unserer gemeinsamen Wohnung verblieb, kümmerte ich mich bis Januar 2009 um unsere 3 Rassekatzen - der Kaufvertrag der drei Katzen beläuft sich auf meine Ex-Freundin, jedoch hatten wir eine mündliche Vereinbarung, wonach ich als Ausgleich für den Kaufpreis gemeinsame Kosten für unseren Haushalt übernommen habe - der jetzt 5 Jahre alte Kater kostete 550€, die 3 Jahre alte Katze 550€ und der jüngste Kater 0€ (krank) - nach langem hin und her- und vorherigen Versprechens mir die Katzen unentgeltlich zu überlassen- kam es einige Monate später zu einigen Streit-Emails in denen es um die Aufteilung der 3 Katzen ging - keiner wollte alle drei Katzen - da meine Freundin jedoch der rechtmäßige Besitzer dieser war, schlug sie mir alle Kombinationen der Katzen vor – ich sollte mir „einfach“ eine aussuchen - da mein Herz sehr an den ersten beiden Katzen liegt, entschied ich mich für die zwei ältesten Katzen - mein Ex-Freundin forderte daraufhin für beide Katzen den vollen Einkaufspreis (also den Kaufpreis der beiden Katzen als Jungtiere) -noch während unserer Beziehung habe ich ebenso wie mein Ex-Freundin die Kosten für den Katzenunterhalt übernommen, d.h. ... Ich hingegen soll in den nächsten Monaten die Gesamtkosten der beiden Katzen (also 1100€) an ihren Vater zahlen. Nun zu meiner Frage: Muss ich den vollen Kaufpreis bezahlen oder gibt es eine Möglichkeit die Kosten z.B. aufgrund Haltungskostenübernahme während oder nach der Beziehung zu senken?