Da mir indes wohl vorgeworfen wird laut Polizeibericht, dass ich Schlangenlinie gefahren sei, laufe ich Gefahr, aufgrund von Fahruntüchtigkeit in den Bereich einer Straftat zu kommen (sofern ich richtig informiert bin). ... Da ich aber - und das hat nach meiner Einschätzung auch der Test des Arztes gezeigt - weder motorische noch sprachliche Ausfallerscheinungen hatte, die Straße komplett leer war, ich mithin niemanden akut und konkret gefährdet habe, ich seit knapp neun Jahren unfallfrei Aufo fahre, keinerlei Vorstrafen habe, keine Punkte habe und auch sonst in keinerlei Hinsicht auffällig geworden bin, zudem einen nicht gerade extrem hohen Alkoholwert aufweise, möchte ich Sie höflich fragen, welche Strafen ich mutmaßlich zu gewärtigen habe und ob es sinnvoll ist, mir einen Verkehrsanwalt zu nehmen zur Darstellung und Wahrung meiner Interessen bzw. ob es sinnvoll und nicht geradezu kontraproduktiv ist, meine Sicht bezüglich der Nahrungsaufnahme am Steuer als Begründung der Fahrauffälligkeit darzustellen. ... Haben Sie vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!