Eine Schwangerschaft allein sei kein Grund für eine außerordentliche Kündigung, sie könne höchstens den Vertrag für deren Dauer stilllegen, und die Vertragslaufzeit (1 Jahr) würde sich dementsprechend verlängern. ... Meines Wissens nach existiert ein Gerichtsurteil, welches ausdrücklich das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung im Falle einer Schwangerschaft, Krankheit, Wohnungswechsel etc. feststellt: Zitat: Fristlose Kündigung des Fitness-/Sportstudiovertrags: a. ... Die Rechtsprechung hat u.a. für eine außerordentliche fristlose Kündigung anerkannt: Krankheit, Wohnungswechsel, Schwangerschaft, Grundwehrdienst etc..