Folgender Sachverhalt: Ich wurde wegen „vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Nötigung" angezeigt, für ein Überholmanöver auf der Autobahn, bei dem aber im Gegenteil _ich_ das Gefühl hatte, gefährdet zu werden. ... Er gibt an: „…obwohl ich mich noch auf dem linken Fahrstreifen befand und einen Transporter auf dem mittleren FS überholte, zog er (also ich jetzt) unter Benutzung des Grünstreifens links neben mein Fahrzeug, so dass sich während des Überholvorgangs zeitweilig drei Fahrzeuge auf dem mittleren Fahr- und linken Überholstreifen befanden…" Der seitliche Abstand habe nur wenige Zentimeter betragen (korrekt), danach hätte ich mein Fahrzeug vor seines gezogen und ohne Grund abrupt abgebremst, so dass er auf 80 km/h verlangsamen musste, um einen Unfall zu vermeiden.