Wann ist die Erhebung einer Einigungsgebühr gerechtfertigt?
Im Zuge der Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag habe ich einen Anwalt mit der Prüfung des Vertragsentwurfs beauftragt. Der Anwalt hat die Prüfung (Entwurf vom Arbeitgeber) schriftlich vorgenommen und auch mit mir besprochen. Teilweise wurde der Entwurf für in Ordnung befunden, jedoch hat der Anwalt auch wesentliche Änderungsvorschläge gemacht, z.B. zur Formulierung hinsichtlich des Grundes für das Zustandekommen des Vertrages, um evtl.