Prepaid Karte verkauft - Haftung für Überziehung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrte Damen und Herren, vor etwa 4 Monaten habe ich die SIM Karte eines Wertkartenhandys auf Ebay verkauft, da ich diese nicht mehr weiter benötigte. Bei Kauf der Wertkarte hatte ich damals meinen Namen und meine Adresse angegeben. Das Wesentliche an Handy Wertkarten ist unter anderem, dass man nur eine im vorhinein bezahlte Summe abtelefonieren kann - mit dieser Eigenschaft werden sie auch ausdrücklich beworben.