Gewerbebetrieb in einem reinen Wohngebiet zulässig?
vom 4.4.2016
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Diese Tätigkeit führt zu eine ganzen Reihe von Einschränkungen für uns und die anliegenden Nachbarhäuser: 1.Während der gesamten Woche,also auch Sonnabend und Sonntag, finden häufig schon ab 9 Uhr an der Straße und auch unter unserem Schlafzimmerfenster laute Verkaufs-und Besichtigungsgespräche statt. 2.Teilweise ist der Parkstreifen am Rand der Häuser und auch unmittelbar vor unserer Türe mit bis zu fünf Autos ohne Nummerschildern zugeparkt. 3.Häufig ist die Zufahrt zu unserem Carport so behindernd zugeparkt,dass wir gezwungen sind,unser Auto selbst in unserem Carport abzustellen,statt es auf dem Seitenstreifen zwischenzuparken.