***Mietvertrag - Haus mit Garten*** Prüfung aus Sicht eines Mieters
vom 16.11.2014
40 €
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Die Regelung des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses">§ 545 BGB</a>, wonach sich ein beendetes Mietverhältnis im Falle der Gebrauchs- fortsetzung durch den Mieter auf unbestimmte Zeit verlängert, ist somit ausgeschlossen. ... Die erste Monatsmiete (Gesamtmiete) ist spätestens bis zum Einzug und der Übergabe der Wohnung und der Schlüssel zu bezahlen.  4.2 Kontoinhaber: Bank und Bankleitzahl: Kontonummer: 5 Individuelle Wohnkosten, Versorgung, Entsorgung 5.1 Zusätzlich zur Miete trägt der Mieter seine individuellen Wohnkosten.