.; 3.Auskunft zu erteilen, über die Umsätze, die mit den nach Ziffer 1. gekennzeichneten Waren erzielt wurden, sowie über den Umfang und die Art der getätigten Werbung, jeweils aufgeschlüsselt nach Kalendervierteljahren und Bundesländern; 4.anzuerkennen, zum Ersatz allen Schadens verpflichtet zu sein, der der xxxxx aus den in Ziffer 1. beschriebenen Handlungen bereits entstanden ist oder zukünftig noch entstehen wird; 5.innerhalb von drei (3) Werktagen nach Unterzeichnung dieser Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass sämtliche Wimpernwuchsmittel und Werbemittel, die mit dem Zeichen „xxxxx" gekennzeichnet sind, vernichtet wurden; 6.innerhalb von drei (3) Werktagen nach Unterzeichnung dieser Verpflichtungserklärung der M2Beauté Cosmetics GmbH die Kosten für die Einschaltung der Kanzlei xxxxx, xxxxx, xxxxx für die Vorbereitung und Ausarbeitung des Abmahnschreibens vom 03.05.2011 ausgehend von einem Gegenstandswert von 200 000,00 € in Höhe von einer 1,5 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV-RVG zzgl.